
Staatliche Förderprogramme für Gebäude
Effizient und klimabewusst heizen mit Reflex
Reflex Produkte wirken. Das bestätigen die Untersuchungen unabhängiger Institute. Weil unser Know-how nicht nur den Wohnkomfort steigert, Kosten spart und die Anlagensicherheit erhöht, sondern auch die Umwelt schont, wird der Einbau unserer Produkte staatlich gefördert.
Die Förderprogramme im Überblick
*Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
BEG Einzelmaßnahmen (WG und NWG)
Das Programm im Überblick
- Wer wird gefördert? Private Haushalte, Unternehmen, Kommunen mit Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
- Was wird gefördert?
- Heizungstausch (Anlage mit erneuerbaren Energien) bis zu 55 % Förderung
- Heizungsoptimierung 20 % Förderung +5 % iSFP-Bonus
- Maßnahmen an der Gebäudehülle 20 % Förderung +5 % iSFP-Bonus
- Anlagentechnik 20 % Förderung +5 % iSFP-Bonus
- Fachplanung und Baubegleitung 50 % Förderung
- Wie wird's gefördert? Bis zu 55 % wahlweise als Investitionszuschuss der BAFA oder als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW
Das Programm im Detail
- Nahezu jeder, Ausnahmen gelten z. B. für politische Parteien
- Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften,
freiberuflich Tätige - Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und
Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Die Registrierung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen, wird dies verpasst, greift die steuerliche Förderung.
- Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus von Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss ein EEE eingebunden sein.
- Es gelten die Voraussetzungen des BAFA/KfW gemäß der umzusetzenden Maßnahmen.
- Die Fördersätze bemessen sich gemäß der Maßnahme (siehe Folgeseiten), wobei der Zuschuss der BAFA gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit ist.
- Bei Wohngebäuden liegt die Obergrenze der förderfähigen Kosten bei max. 60.000 Euro brutto pro Wohneinheit (z. B. bei einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten
betragen die förderfähigen Kosten somit 600.000 Euro). - Bei Nichtwohngebäuden liegt die Obergrenze bei bis zu 1000,- Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, aber maximal 15 Millionen Euro.
- Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (z. B. Privatpersonen), können die Kosten inkl. Umsatzsteuer ansetzen; Personen die vorsteuerberechtigt sind, können nur die Nettokosten ansetzen.
Antragstellung beim BAFA:
1. Antrag online direkt beim BAFA stellen: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem2
Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann auf eigenes Risiko mit der Maßnahme begonnen werden – oder Sie warten.
2. Zuwendungsbescheid per Post erhalten
Die Anlage muss nun innerhalb von neun Monaten in Betrieb genommen werden.
3. Bestätigungsunterlagen an das BAFA senden
Spätestens einen Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen die Unterlagen hochgeladen werden. Nach positiver Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss.
Antragstellung bei der KfW:
1. Energieberatung machen
Mit einem Energieberater ein Sanierungskonzept für das Gebäude erstellen.
2. KfW-Förderantrag stellen:
www.kfw.de/beg
Antrag zusammen mit dem Finanzierungspartner vor
Umbaumaßnahmen stellen.
3. KfW prüft den Antrag
KfW erteilt die Förderzusage an Ihre Bank. Sie können mit der Sanierung beginnen.
4. Zuschuss oder Kredit erhalten
- Heizungstausch (Anlage mit erneuerbaren Energien) bis zu 55 % Förderung
- Heizungsoptimierung 20 % Förderung +5 % iSFP-Bonus
- Maßnahmen an der Gebäudehülle 20 % Förderung +5 % iSFP-Bonus
- Anlagentechnik 20 % Förderung +5 % iSFP-Bonus
- Fachplanung und Baubegleitung 50 % Förderung
Details siehe Förderbroschüre
Steuerliche Förderung Energetische Maßnahmen
Das Programm im Überblick
- Wer wird gefördert? Privatpersonen mit selbstbewohntem Eigentum im Bestand
- Was wird gefördert? Energetische Einzelmaßnahmen einschließlich Fachplanung und Baubegleitung
- Wie wird's gefördert? 20% Steuerbonus durch das Finanzamt
Das Programm im Detail
Privatpersonen mit selbstbewohntem Eigentum im Bestand (Objekt älter als 10 Jahre)
- Nur selbstbewohntes Eigentum, das älter als 10 Jahre ist
- WoWi und Contractoren sind ausgeschlossen
- Einbindung von Energieberater ist nicht verpflichtend für investive Maßnahmen (Fachunternehmererklärung des ausführenden Handwerks genügt)
- Technische Mindestanforderungen analog zu KfW/BAFA-Programmen
- Kombination mit anderen Fördermitteln ist ausgeschlossen
- Grundlagen gemäß § 35c Einkommensteuergesetz in Verbindung mit ESanMV Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
- 20% der anrechenbaren Kosten können über 3 Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden, jedoch max. 40.000 Euro Förderung, max. 200.000 Euro anrechenbare Kosten pro Maßnahme
- 7% davon werden im ersten Jahr geltend gemacht, danach 6%
- Für Fachplanung und Baubegleitung gilt ein erhöhter Abzug von 50% der Kosten
- Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.
- Eine vorherige Antragstellung ist deshalb nicht erforderlich.
- Die Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme muss durch eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder einen Energieberater (eine Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung) bestätigt werden. Für die Bescheinigung ist ein amtliches Muster zu verwenden, das der Einkommensteuererklärung beigefügt werden muss.
Gefördert werden einzelne Maßnahmen für mehr Energieeffizienz oder für die schrittweise umgesetzten größeren Sanierungen wie:
- Optimierung von Heizungsanlagen
- Erneuerung Heizungsanlage (regenerativ)
- Erneuerung/Neuinstallation Lüftungsanlage
- Wärmedämmung, Erneuerung Fenster/Außentüren, digitale Systeme zur energetischen Optimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
- Einbau, Installation und Inbetriebnahme der Anlage durch ein Fachunternehmen, Materialkosten für die Maßnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen
- Alle Reflex Produkte zur Optimierung von Heizungsanlagen, da sie zur Funktion des Systems sowie für einen energieeffizienteren Anlagenbetrieb benötigt werden: Membran-Druckausdehnungsgefäße, Druckhaltestationen, Entgasungssysteme wie Servitec und Wasseraufbereitungstechnik, Wärmetauscher, Warmwasserspeicher und Pufferspeicher

Energieeffizienz einfach fördern lassen
➤ Alle staatlichen Förderprogramme auf einen Blick
Reflex bekennt sich zu den klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung und leistet schon heute einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir verstehen uns als Pionier bei der Entwicklung nachhaltiger und effizienzsteigernder Technologien für Heiz- und Kühlsysteme. Für Anlagen jeder Größe und Komplexität bieten wir eine optimale Lösung – vom privaten, über den gewerblichen, bis hin zum industriellen Sektor.
11-2021